Schade um das Schwimmbad in den alten Abmessungen. Das neue bekommt soviel ich weiss ja nur noch eine Wassertiefe von 1,35 Meter. Der Clou bei der Sache ist, bei der Tiefe braucht die Gemeinde keinen Schwimmmeister/in einzustellen. Das nennt man Arbeitsplatz Vernichtung, oder wie spare ich der Gemeinde Geld.
Der Thread ist zwar schon etwas älter, möchte dazu aber etwas anmerken.
@Bernd:
Eine Wassertiefe von 1,35m entbindet die Gemeinde in keinster Weise von der Wahrnehmung der Aufsichts- und Verkehrssicherungspflicht bzw. von der Stellung geeigneten Aufsichtspersonal / Schwimmmeistern.
Ein großer Irrtum, dem ich in meiner beruflichen Praxis immer wieder begegne. Um es auch hier ganz klar zu sagen: Die Stellung von Aufsichtspersonal in Schwimmbädern ist NICHT von der gegebeben Wassertiefe oder der Wasserfläche des jeweiligen Schwimmbades abhängig, sondern in erster Linie durch die Betriebsform.
Bäder, die ausschließlich einem geschlossenen Besucherkreis zugänglich sind (z.B. Hotelbäder), müssen grundsätzlich nicht beaufsichtigt werden, es sei denn, es sind besondere Gefahrenquellen vorhanden (z.B. Strömungskanäle, Wasserrutschen etc.). Öffentliche Bäder, egal ob privat oder kommunal betrieben, sind hingegen aufsichtspflichtig.
Das Helgoländer Bad ist ein öffentliches Bad, ergo muss hier der Betreiber für qualifiziertes Aufsichtspersonal sorgen. So ist in der aktuellen Ausgabe des "Archivs des Badewesens" die Stelle des Betriebsleiters für dieses Bad ausgeschrieben. Tätigkeitsbeginn ist der 01.05.07.
Ohne Zweifel ist auch im Schwimmbad Helgoland qualifiziertes Aufsichtspersonal erforderlich. Aber bedingt durch die Wassertiefe fällt der Schwimmmeister weg und ausreichend ist dann die Einstellung eines: - Bäderfachangestellten oder - Schwimmmeistergehilfen oder - Inhabers des Rettungsschwimmscheines "Gold" (mit ausreichender Schwimmbaderfahrung d.h. mindestens 3 Jahre Saisonarbeit in einem öffentlichen Schwimmbad).