Stellt eine Aufnahme eine oder mehrere Personen dar, kann die Veröffentlichung durch Persönlichkeitsrechte der Abgebildeten eingeschränkt werden. Jeder Mensch darf grundsätzlich selbst darüber bestimmen, ob überhaupt und in welchem Kontext Bilder von ihm veröffentlicht werden (siehe ausführlich Recht am eigenen Bild).
!!!Sofern der Abgebildete keine Erlaubnis für diese Veröffentlichung gewährt hat, ist das Hochladen generell nicht erlaubt!!!
Ausnahmen: Personen, die sich auf öffentlichen Versammlungen (z. B. Demonstrationen, Festen, Aufzügen) oder zufällig in einer Landschaft aufhalten, (wie auf dem Lung wai) dürfen ohne deren Zustimmung auf den entsprechenden Fotos zu sehen sein (so genanntes Beiwerk oder Staffage). Jedoch darf die betreffende Person nicht der Zweck der Aufnahme sein.
Und das ist sie in diesem Fall ja nicht, sondern die Möwe.
ZitatGepostet von Exilim Und das ist sie in diesem Fall ja nicht, sondern die Möwe.
Das ist Deine Auffassung, aber ist es auch gültige Rechtsauffassung? Das wage ich zu bezweifeln. Eindeutig ist hier der Mensch das Ziel der Aufnahme, während er von einer Möwe attackiert wird. Ohne Zustimmung der betroffenen Person, zumal in Großaufnahme, lasse ich die Finger davon und mache solche Biler zukünftig erst gar nicht. Danke für Deine Einschätzung, ist mir aber zu heikel, das kann schnell tausende Kosten. Thorsten
das sehe ich auch so. Und da die "attakierten" Menschen in solch' Situationen nicht immer ein sehr fotogenes, vorteilhaftes Bild von sich abgeben, finde ich, kommt man sehr schnell an den Tatbestand der Verletzung der Persönlichkeitsrechte heran. Es wird doch eindeutig mehr auf die Menschen und ihre Reaktionen geschaut, als auf den Schlawiner (hier die Möwe), die sich da gerade ihren Nachtisch abholt. Anbei ein Link, der vielleicht ein wenig Klarheit verschafft.
Hallo, noch eine Bemerkung. Ich denke, dass die Sache ein zweischneidiges Schwert ist. Auf der einen Seite ist quasi eine Überschrift als Allgemeinplatz. Dieser wird dann durch die Bilder etwas düpiert. Es ist wohl letztendlich eine juristische Frage. Wenn ich mich so an mein Studium (beinhaltete BGB und Öffentliches Recht) erinnere, ist man auf hoher See und vor Gericht nur dem lieben Gott überlassen. Da wo zwei über etwas reden gibt es meist drei Meinungen. M.E. stehen sich das Recht auf das eigene Bild und mögliche Ausnahmen hierzu gegenüber. Welcher fremde Besucher des Stammtisches weiss schon, das es sich hier auf dem Lung Wai vor dem Atoll abspielt. Ein öffentlicher bekannter Platz wie z.B. die Landungsbrücken in Hamburg ließe die Sache vielleicht schon etwas anders aussehen. Oder will der Fotograf nur die Problematik darstellen und darauf hinweisen, dass man das Eis gefälligst in gesicherten Raum ißt. Mein Pendel geht allerdings auf die zuletzt genannten Beiträge. Das Recht auf das eigene Bild überwiegt irgendwie. Die Bilder sind aber echt sehr humorvoll und machen schon so einen schadenfreudigen Spaß. Freundlicher Gruß Joachim PS. Unter der Website des o.a. Links kann man übrigens viele Fotografische Dinge entdecken (z.B. Neuigkeiten Kameras)